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Integrationsmaßnahmen
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Gemeinsam gelingende Inklusion in der Schule gestalten
Konzept
Das Konzept der Inklusion beschreibt eine Gesellschaft, in der jeder Mensch akzeptiert wird und gleichberechtigt und selbstbestimmt an dieser teilhaben kann – unabhängig von Geschlecht, Alter oder Herkunft, von Religionszugehörigkeit oder Bildung, von eventuellen Behinderungen oder sonstigen individuellen Merkmalen.
Diese Unterschiede werden als Bereicherung aufgefasst und haben keine Auswirkungen auf das selbstverständliche Recht der Individuen auf Teilhabe. Aufgabe der Gesellschaft ist es, in allen Lebensbereichen Strukturen zu schaffen, die es den Mitgliedern dieser Gesellschaft ermöglichen, sich barrierefrei darin zu bewegen.
Inklusion in der Schule
Inklusion in der Schule bedeutet, dass alle Schüler*innen mit ihren jeweiligen Fähigkeiten, Talenten und Besonderheiten am Unterricht teilnehmen können.
Um dies zu ermöglichen gilt es das schulische Umfeld dementsprechend zu gestalten. Hierbei unterstützen unsere Mitarbeiter*innen, orientiert an den individuellen Bedürfnissen des jeweiligen Kindes und begleiten dieses durch den Schulalltag.
Teilhabeassistenz, Integrationshilfe, Schulbegleitung oder Inklusionsassistenz sind ein Teil von Inklusion an Schulen und dienen als Instrument für die praktische Umsetzung. Die Grundlage dafür ist der Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention und §35a SBG VIII.
Die Hilfe wird gemeinsam mit dem Jugendamt, den Eltern und dem Kind geplant und richtet sich nach den individuellen Bedarfen der Hilfeempfänger*in. Dabei legen wir Wert auf eine zielführende Kooperation mit Schule, Eltern und allen an der Hilfe Beteiligten. Bereits seit 2013 wird diese Leistung der Jugendhilfe von uns angeboten und durchgeführt.
Aufgaben und Ziele
- Begleitung im Schulalltag
- Unterstützung bei der Strukturierung von Lernprozessen
- Begleitung beim sozialen Lernen
- Förderung der Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit
- Förderung der Selbstständigkeit
- Sicherheit und Vertrauen vermitteln
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Zuständigkeiten
- Lehrauftrag und Aufsicht bleiben in der Verantwortung der jeweiligen Lehrkraft
- Erziehungsauftrag bleibt bei den Eltern
- Steuerung und Planung obliegt dem Jugendamt
- Ausgestaltung und praktische Umsetzung der vereinbarten Ziele liegt bei WELLE gGmbH
Antragsverfahren
Grundlage der Jugendhilfe-Maßnahme ist der Antrag der Erziehungsberechtigten beim zuständigen Jugendamt. Dieses prüft in einem internen Verfahren den jeweiligen Anspruch und entscheidet ob eine Hilfe gewährt wird. Das Jugendamt beauftragt uns mit der Durchführung der Hilfe.
Team
Unsere Mitarbeiter*innen sind festangestellte Fachkräfte mit Ausbildungen im pädagogischen Bereich. Es findet eine kontinuierliche Begleitung durch Fachanleitung und Supervision statt. Zudem nutzen unsere Mitarbeiter*innen interne und externe Fort- und Weiterbildungsangebote. Grundlage unserer Arbeit ist eine positive und wertschätzende Haltung gegenüber dem Kind, den Eltern und den Kooperationspartnern.
Wichtig ist uns eine verlässliche Zusammenarbeit zwischen Schule, Elternhaus und den Fachkräften. Damit Inklusion in Schule gelingen kann legen wir Wert auf eine offene Kommunikationsstruktur. Auftretende Schwierigkeiten betrachten wir stets aus einem systemischen und traumapädagogischen Blickwinkel.
Allgemeine E-Mailadresse: integration@welle.website
Kontakte
Stadt Frankfurt
Martina Krauth
Bereichsleitung Inklusion Stadt Frankfurt
+49 176 10562360
m.krauth@welle.website
Nico Stenger
Fachleitung Inklusion Stadt Frankfurt
+49 1590 4283502
n.stenger@welle.website
Tobias Zenglein
Fachleitung Inklusion Stadt Frankfurt
+49 151 53629134
t.zenglein@welle.website
Stadt Offenbach
Florian Adam
Bereichsleitung Inklusion Stadt Offenbach
+49 176 10165225
f.adam@welle.website
Özlem Balaban
Bereichsleitung InklusionStadt Offenbach
+49 176 10197827
oe.balaban@welle.website
Kreis Offenbach
Dr. Robert Haag
Fachleitung Inklusion Kreis Offenbach
+49 176 16662015
r.haag@welle.website